Bayrische Brennerausbildung
Der sechswöchige Lehrgang dient in erster Linie zur Vorbereitung auf die Gehilfenprüfung als Brenner / Brennerin. Zielgruppe sind also Personen mit eigenem Brennkontigent und mehr oder weniger praktischer Berufserfahrung.
Rechtsgrundlage ist § 45.2 des Berufsbildungsgesetzes, welcher ohne reguläre Ausbildungszeit , aber mit dem Eineinhalbfachen der normalen Berufsausbildungszeit an Berufserfahrung ( also in der Regel nach 4,5 Jahren) das Ablegen der Gehilfenprüfung gestattet.
Die Ausbildung findet wiederum an den Lehrgangsorten bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau Veitshöchheim und Lehr- und Beispielsbetrieb für Obstbau Deutenkofen vom Bezirk Niederbayern statt.
Der nächste Brennerlehrgang beginnt 2026.

